Eine Immobilie als Kapitalanlage ist nur gut und sinnvoll, wenn Sie vermietet ist und Erträge, also Renditen erwirtschaftet. Daher gilt es Leerstände zu vermeiden.
Das heißt, keine Zeit verlieren und sofort nach Kündigungseingang mit der Vermarktung für eine Neuvermietung beginnen. Für die Neuvermietung muss kurzfristig ein Fototermin mit dem Alt-Mieter vereinbart werden, Infos über den aktuellen Mietspiegel eingeholt werden, Inserate geschaltet werden, Besichtigungen durchgeführt werden, etc.. Bei alle dem sind Sie auf die "Mitarbeit des Altmieters angewiesen und müssen selbst auch viel Zeit investieren, doch eigentlich sollte Ihr Immobilieninvestment Ihnen "passives Einkommen" generieren und nicht zusätzliche Arbeit und Zeit kosten.
Im Vorfeld der Beauftragung informieren wir Sie über den aktuellen Mietspiegel und beraten Sie bei der Ermittlung des angemessenen Mietpreises. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Der Vermietungsprozess umfasst folgende Abfragen und Prüfungen, bevor wir Ihnen die Kandidaten präsentieren und empfehlen:
Das Bestellerprinzip trat im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) am 01. Juni 2015 in Kraft und gilt zunächst nur für die Vermietung von Wohnimmobilien. Mit der Einführung des Bestellerprinzips ist es dem Makler quasi untersagt, vom Wohnungssuchenden eine Provision zu verlangen. Damit soll der Mieter entlastet werden und derjenige die Kosten des Immobilienmaklers tragen, der ihn beauftragt hat.
Wir bieten unsere Vermietungsleistungen in verschiedenen Formen an.
info@niederbergimmobilien.de
Tel.: 02058 894 33 86 oder 02051 309 45 96
Wir vermitteln Wohnträume in Niederberg